Wie John Nack nun heute auf seinem Adobe Blog verkündet, werden nach etlichen Beschwerden von Nutzern, die Lizenzbedingungen nochmal im Sinne der Nutzer überarbeitet. Bleibt nur zu hoffen das dies auch bald geschieht. Ob die Lizenzbedingungen tatsächlich so gewollt waren oder übereifrige Anwälte am Werk waren, ist bis jetzt noch ein Rätsel. Bleibt nur zu hoffen das Adobe kein Image Verlust erleiden wird und mit Microsoft in eine Schublade gesteckt wird. Schließlich ist ja Photoshop Express für Neulinge gedacht die auch dann zum ersten mal mit der Adobe Bildbearbeitung in Berührung kamen, und das auch noch Negativ
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Adobe®Photosop® Express Beta
27 März 2008Adobe Express Beta, die Browser basierte Anwendung ist eine abgespeckte Version von Adobes Profi-Bildbearbeitung Photoshop CS. Die Features genügen jedoch zum schnellen Verbessern von digitalen Fotos. Die Funktionen verteilen sich auf die drei Hauptkategorien Quick Fix, Tuning und Fun. Unter Quick Fix finden sich aus Photoshop CS bekannte Werkzeuge wie Reparaturpinsel, Tools zum Beschneiden und Rotieren, automatische Fotokorrektur, Rote-Augen-Entfernung sowie Schärfefilter. Mit den Tuning-Funktionen lassen sich beispielsweise Weißabgleich, Farbsättigung, Weichzeichnung, Belichtung, Tiefen sowie Lichter einstellen. Mit den Features im Fun-Bereich kann der Anwender Objekte umfärben, Farbbilder in Schwarzweiß umwandeln sowie Effekte wie Verzerrung anwenden.
Update 28.03.208 Wer einen genauen Blick in die “terms of use” geworfen hat, wird nicht schlecht staunen, denn mit der Anerkennung der Lizenbedingung gibt man seine rechte an den hoch geladenen Fotos (ungewollt) frei.
Innerhalb der in der Registrierung einzusehenden Lizenbedingung räumt sich Adobe bei den Bildergalerien hochgeladenen Fotos die “Nutzung ihrer Inhalte” weltweit ein. Weiterhin darf Adobe mit den veröffentlichen Fotos “Einnahmen erzielen” und die Fotos “reproduzieren, verändern, veröffentlichen” und in “anderen Materialien oder Arbeiten in jedem Format und Medium” verwenden, sowie die Bilder “an Dritte weiterlizenzieren“. Unglaublich auch, dass diese Lizenz durch den Nutzer als “unbefristet” und “unabänderlich” gelten soll und der Lizenzgeber diese einräumt, ohne Gebühren dafür zu erhalten. Mal sehen wie lange das noch drin steht. Mehr dazu hier